Bei uns kann sich die ganze Familie testen lassen. Mutter, Vater, Kind und alle die mal Kinder waren.
Für die Antigen-Schnelltest gibt es folgende Bestätigungen:
- schriftlich auf Papier
- QR-Code auf das Covid Certificate App
Für die Bekämpfung der Epidemie ist es wichtig, möglichst alle Ansteckungen mit dem Coronavirus frühzeitig zu erkennen.
Deshalb weitet der Bundesrat die Teststrategie aus.
Ab 15. März 2021 übernimmt der Bund die Kosten für alle Antigen-Schnelltests mit Verrechnung über eine schweizer Krankenkasse.
Das Angebot und die Verfügbarkeit von verschiedenen Tests entwickeln sich laufend. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der verschiedenen Testarten.
Die Details zu den einzelnen Tests finden Sie im untenstehenden Text.
Der PCR-Test stellt fest, ob Sie eine Infektion mit dem neuen Coronavirus haben.
Der Test wird über einen Nasen-Rachen-Abstrich durchgeführt. Das Resultat liegt in der Regel zwischen 24 bis 36 Stunden vor.
Die entsprechende Analyse der Probe erfolgt in einem bewilligten Labor.
Antigen-Schnelltests liefern ein Testergebnis innerhalb von 60 Minuten.
Sie stellen wie PCR-Tests fest, ob Sie sich mit dem neuen Coronavirus angesteckt haben. Der Test wird über einen Nasen-Rachen-Abstrich durchgeführt.
Er kann nicht über eine Speichelentnahme erfolgen. Da die Antigen-Schnelltests ein weniger verlässliches Resultat als PCR-Tests geben, wird ein positives Resultat von einem Schnelltest mit einem PCR-Test bestätigt.
Ein Antigen-Schnelltest kann in Betracht gezogen werden, wenn Sie Symptome des neuen Coronavirus haben und alle folgenden Kriterien erfüllen:
Ihre Symptome haben vor weniger als 4 Tagen begonnen.
Sie gehören nicht zu den besonders gefährdeten Personen.
Sie arbeiten nicht im Gesundheitswesen mit direktem Patientenkontakt.
Sie werden ambulant behandelt.
Ein Antigen-Schnelltest kann in folgenden Situationen in Betracht gezogen werden, wenn Sie keine Symptome des neuen Coronavirus haben:
Sie erhalten eine Meldung der SwissCovid App, die Ihnen anzeigt, dass Sie Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten.
Ihre Ärztin/Ihr Arzt oder die kantonale Stelle ordnet den Schnelltest an, weil Sie Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten.
Sie werden aufgerufen, sich testen zu lassen, um einen grossflächigen Ausbruch zu verhindern z.B. in Schulen, in Skigebieten, in bestimmten Regionen usw. In diesem Fall werden Sie von der kantonalen Stelle kontaktiert.
Sie testen sich, um besonders gefährdete Personen zu schützen z.B. vor einem Besuch in einem Spital oder Alters- und Pflegeheim. In diesem Fall werden Sie direkt von der jeweiligen Einrichtung zum Testen aufgefordert.
Sie werden im Rahmen eines Schutzkonzeptes (z.B. bei Sportveranstaltungen, Konzerten usw.) oder auf Anraten Ihres Arbeitgebers getestet.
Der Coronavirus-Check ist kein Ersatz für eine professionelle medizinische Beratung, Diagnose oder Behandlung. Die im Check beschriebenen Symptome können auch in Zusammenhang mit anderen Krankheiten auftreten, die ein anderes Vorgehen erfordern.
Wenden Sie sich bei markanten Symptomen, die sich verschlimmern oder Sie beunruhigen, immer an eine Ärztin bzw. einen Arzt.
Bitte informieren Sie sich laufend beim Bundesamt für Gesundheit BAG über die neuesten Erkenntnisse.
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